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BKF-Module, Code 95 und FQN: Was du wissen solltest

Die regelmäßige Berufskraftfahrer-Weiterbildung umfasst 35 Unterrichtseinheiten zu jeweils 60 Minuten. Das sind 35 Zeitstunden, meist verteilt auf fünf Ausbildungseinheiten mit jeweils mindestens sieben Stunden. Sie dient bereits qualifizierten Fahrerinnen und Fahrern zur Auffrischung ihrer Kenntnisse. Für Berufseinsteiger ersetzt sie weder die erforderliche Grundqualifikation noch die passende Fahrerlaubnis. FahrPuls in Schorndorf berät zum Einstieg und zur Weiterbildung im Güterverkehr für Interessenten aus dem Rems-Murr-Kreis.

Weiterbildung oder Berufseinstieg: Was brauchst du?

Im Alltag wird vieles als „BKF“ bezeichnet. Für deine Planung ist die Unterscheidung wichtig: Die Grundqualifikation beziehungsweise beschleunigte Grundqualifikation betrifft den Zugang zum Beruf. Die Weiterbildung frischt vorhandene Kenntnisse im wiederkehrenden Fünfjahresrhythmus auf.

Ob du eine Grundqualifikation nachweisen musst, bereits einen entsprechenden Nachweis besitzt oder unter eine gesetzliche Ausnahme fällst, hängt von deinem bisherigen Fahrerlaubniserwerb und deiner Tätigkeit ab. Allein eine Fahrerlaubnis der Klasse C oder CE beantwortet diese Frage nicht. Nimm zur Beratung deinen Führerschein und vorhandene Qualifikationsnachweise mit. So lässt sich der passende Weg vor einer Kursbuchung klären.

Für den erstmaligen Berufseinstieg: Die Teilnahme an 35 Stunden Weiterbildung ersetzt keine erforderliche Grundqualifikation. Ein möglicher Weg ist die beschleunigte Grundqualifikation mit Unterricht und theoretischer IHK-Prüfung. Bereits vorhandene Qualifikation, Besitzstand und gesetzliche Ausnahmen werden vorher geprüft.

35 Stunden bedeuten hier jeweils 60 Minuten

Die Unterrichtseinheit in der Berufskraftfahrerqualifikation dauert 60 Minuten. Die Weiterbildung mit 35 Unterrichtseinheiten darf deshalb nicht mit 35 Fahrschulstunden à 45 Minuten gleichgesetzt werden. Pausen kommen bei der Terminplanung zusätzlich hinzu.

Das Gesetz sieht selbstständige Ausbildungseinheiten von jeweils mindestens sieben Unterrichtseinheiten vor. Eine solche Einheit kann auf zwei aufeinanderfolgende Tage verteilt werden. Du kannst Einheiten auch bei unterschiedlichen anerkannten Ausbildungsstätten absolvieren. Die verbreitete Organisation in fünf Kurstagen ist damit eine mögliche Umsetzung. Bei der Auswahl kommt es neben dem zeitlichen Umfang auch darauf an, welche vorgeschriebenen Kenntnisbereiche tatsächlich behandelt werden.

Welche Inhalte abgedeckt werden müssen

Die Weiterbildung soll vorhandenes Wissen vertiefen und auffrischen. Aus jedem der drei gesetzlichen Kenntnisbereiche muss mindestens ein Unterkenntnisbereich abgedeckt sein. Besondere Schwerpunkte sind Verkehrssicherheit, Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz sowie geringere Umweltauswirkungen des Fahrens.

  • Verbesserung des Fahrverhaltens und wirtschaftlicher Umgang mit dem Fahrzeug.
  • Vorschriften, die für die berufliche Tätigkeit relevant sind.
  • Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistungen und Logistik.

Bezeichnungen wie „Modul 1“ bis „Modul 5“ unterscheiden sich je nach Anbieter. Sie sind keine bundesweit einheitlichen Kurstitel. Vergleiche deshalb die Inhalte mit deinen bereits besuchten Einheiten, statt allein nach einer Modulnummer zu buchen.

Code 95, Schlüsselzahl 95 und FQN

Wenn von „Code 95“ die Rede ist, ist damit meist der Nachweis der Berufskraftfahrerqualifikation gemeint. In Deutschland wird seit dem 23. Mai 2021 der Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) als separate Karte ausgestellt. Er ersetzt die Eintragung der Schlüsselzahl 95 in den Führerschein; die Schlüsselzahl selbst ist damit nicht abgeschafft. Bereits vorhandene gültige deutsche Einträge bleiben bis zu ihrem Ablauf gültig.

Den FQN beantragst du bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde. Er bescheinigt deine Berufsqualifikation und ist keine zusätzliche Fahrerlaubnisklasse. Ob du zuerst eine Grundqualifikation oder eine Weiterbildung benötigst, hängt von deinen vorhandenen Nachweisen und deiner Tätigkeit ab.

Nachweise und Fristen rechtzeitig abstimmen

Der Fahrerqualifizierungsnachweis, kurz FQN, dokumentiert die berufliche Qualifikation. Die Ausbildungsstätte meldet abgeschlossene Weiterbildungen elektronisch an das Berufskraftfahrerqualifikationsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt. Für die Ausstellung des FQN prüft die Fahrerlaubnisbehörde deinen Qualifikationsstand durch eine Registerauskunft.

Der Kursabschluss aktualisiert deinen vorhandenen FQN nicht automatisch. Kläre den Antrag und die erforderlichen Unterlagen rechtzeitig mit der Behörde. Vorhandene gültige Bescheinigungen bleiben im Rahmen der gesetzlichen Übergangsregelungen relevant; bewahre sie auf und lege sie der Behörde vor.

Prüfe den Ablauf deines vorhandenen Nachweises frühzeitig und stimme mit Ausbildungsstätte und Fahrerlaubnisbehörde ab, welche Weiterbildung noch fehlt und ob die Nachweise vollständig vorliegen. Falls deine Qualifikation abgelaufen ist oder du nach einer längeren Pause wieder beruflich fahren möchtest, kläre die Voraussetzungen vor dem nächsten entsprechenden Fahreinsatz. Verlasse dich nicht auf eine angenommene Übergangsfrist.

BKF-Weiterbildung und C/CE-Verlängerung getrennt planen

Die Weiterbildung aktualisiert deine beruflichen Kenntnisse. Die Verlängerung der Fahrerlaubnis C/CE ist ein eigener Antrag mit gesonderten Eignungs- und Sehnachweisen. Ein absolvierter BKF-Kurs verlängert deinen Führerschein nicht automatisch. Prüfe deshalb die Gültigkeit der Fahrerlaubnis und des Qualifikationsnachweises getrennt und stimme die nötigen Schritte mit der Fahrerlaubnisbehörde ab.

Weiterbildung und Förderung bei FahrPuls

FahrPuls in der Rosenstraße 40 B in Schorndorf bietet Qualifizierung für den Güterverkehr an. Für Berufseinsteiger gibt es einen eigenen Weg über die Teilqualifikation TQ1 „Güter befördern“. Sie verbindet mehrere Ausbildungsbausteine und ist von einer reinen Weiterbildung bereits tätiger Fahrer zu unterscheiden.

Du suchst BKF-Module im Rems-Murr-Kreis? Informiere dich über unsere BKF-Weiterbildung in Schorndorf. Welche Einheiten du benötigst und welche Termine passen, klären wir persönlich. Für einen geförderten Berufseinstieg findest du weitere Informationen zum LKW-Führerschein mit Bildungsgutschein.

Für zugelassene Maßnahmen kann ein Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit infrage kommen, auch für Jobcenter-Kundinnen und -Kunden. Eine Förderung durch die Deutsche Rentenversicherung ist im Rahmen der beruflichen Rehabilitation möglich und wird gesondert geprüft. Der zuständige Kostenträger entscheidet über die persönlichen Voraussetzungen und den Umfang der Kostenübernahme. Eine AZAV-Zulassung allein ist keine Zusage für jeden Interessenten.

Frage vor der Anmeldung nach dem passenden Kurs, Unterrichtsort, verbindlichen Terminen, Kosten und benötigten Unterlagen. Konkrete Online- oder Wochenendangebote sollten ausdrücklich bestätigt sein.

Quellen und weiterführende Informationen

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